Bebauungspläne lesen und verstehen

KitzlingerHaus

Bebauungspläne lesen und verstehen

Auf den ersten Blick mögen Bebauungspläne erst einmal abschreckend wirken. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen, denn es befinden sich sehr wichtige Informationen auf diesen Plänen, die Ihnen bei der Entscheidung für einen Bauplatz helfen und die dort erlaubten Baumöglichkeiten vorgeben.

Ein Plan, drei Teile

Ein Bebauungsplan besteht immer aus mehreren Teilen: 

1.    dem Plan als Zeichnung
2.    einer textlichen Erklärung des Plans
3.    einer Begründung. 

Die ersten beiden Teile sind für Sie als angehende Bauherren am wichtigsten. Lassen sie sich von den vielen Linien, Zahlen und Symbolen nicht abschrecken – jeder Bebauungsplan verfügt über eine Legende zur Erklärung. 
Der Plan allein kann allerdings nicht alle Bauvorgaben abbilden und so finden sich die zusätzlichen Ergänzungen im anschließenden Textteil.

Der Kitzlinger-Tipp:

Wenn Sie sich unsicher fühlen, ob Sie den Bebauungsplan richtig verstanden haben, gehen Sie auf die Gemeinde zu und lassen Sie sich vor Ort von den zuständigen Bausachverständigen aufklären. 

Worüber gibt der Bebauungsplan Auskunft?

Es gibt drei wesentliche Dinge, die im Bebauungsplan festgelegt sind und die maßgebliche Auswirkungen auf Ihr Traumhaus haben:

Baufenster

Die Größe des Baufensters ist entscheidend, gibt sie doch darüber Auskunft, welche Form das gewünschte Bauprojekt in Länge und Breite annehmen darf und an welcher Stelle ihr künftiges Traumhaus im Grundstück platziert werden darf. Gerade in Neubaugebieten sind die Baufenster nicht mehr so groß, wie etwa in den 60er/70er Jahren. Dafür wurde der Kniestock von der Höhe her angepasst. Dieser war früher deutlich niedriger, was unproblematisch war, da aufgrund der größeren Fläche des Hauses das Dachgeschoss gar nicht ausgebaut wurde. Heute entstehen durch hohe Kniestöcke vollwertige Dachgeschosse.

 

Höhenvorgaben

Hier hängt es oftmals davon ab, aus welcher Zeit der Bebauungsplan stammt. Ältere Bebauungspläne weisen meist eine etwas geringere Höhe an First- und Traufhöhe ab einem bestimmten Bezugspunkt aus. Aktuelle Bebauungspläne haben meist einen kompakteren Grundriss, erlauben aber in der Höhe etwas mehr Spielraum und bringen damit den dritten wichtigen Punkt ins Spiel: 

Dachform

Der Bebauungsplan gibt ebenfalls Auskunft darüber welche Dachform und -neigung erlaubt ist. Neben der optischen Gestaltung hat die Dachform auch Einfluss auf den Wohnraum des Dachgeschosses und ist daher ein wichtiger Aspekt beim Hausbau. Während Flachdächer nicht immer zulässig sind, ist neben Pult- und Walmdächern nach wie vor das Satteldach die gängigste Dachform, die im Bebauungsplan angegeben ist. 

Der Kitzlinger Tipp: Weichen Ihre Wünsche zur Dachform von den Angaben im Bebauungsplan ab, empfehlen wir bereits vor dem Grundstückskauf mit der zuständigen Baubehörde zu klären, ob Abweichungen genehmigt werden. 
 

 

Befindet sich das Grundstück in einem Bestandsbaugebiet, haben Sie die Möglichkeit, sich die Häuser im Umfeld anzuschauen, um einen Eindruck zu bekommen, welche Bau- und Dachformen erlaubt sein können. Wie auch immer Sie letztendlich mit Ihrem Bebauungsplan verfahren wollen, sprechen Sie uns an. Unsere Architekten stehen Ihnen gerne hilfreich zur Seite. 

GUTER RAT IST DER ANFANG VON ALLEM

Profitieren Sie von Beginn an von unserer persönlichen und individuellen Beratung, die für Sie kostenfrei ist. Gerne bekommen Sie einen Besichtigungstermin in einem unserer Muster- oder Kundenhäuser.

 

GERALD SCHNEIDER

JOCHEN SOULIER